Der Landschaftsverband Rügen e. V. wurde 2001 gegründet. Fast alle Rügener Gemeinden waren Mitglied.
Ziel und Zweck des Landschaftsverbandes war es, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung gemäß des BNatschG §§8 und 82 sowie des Landesnaturschutzgesetzes M-V §§ 15 und 16 in Zusammenarbeit und mit Zustimmung der Mitglieder und der zuständigen Behörden zu organisieren.
- Maßnahmen definieren
- Vorbereitung der Durchführung nach naturschutzfachlichen Kriterien
- Umsetzung der Maßnahmen
- Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen
- Führung des Maßnahmen-/ Kompensationskatasters